Die Leistungen der DEBA

Die durch Atmen, Kochen, Baden/Duschen, Planzen-/Tierhaltung entstehende wasserdampfgesättigte Raumluft wird bei geschlossenen Fenstern nicht nach außen abgeführt. An der kühleren Außenwand Ihrer Wohnung kann der Wasserdampf als Wasser ausfallen und zu Schimmelbildung führen.

Falls Ihr Haus über keine moderne Belüftungsanlage (Luftauslässe in allen Zimmern) verfügt, gilt das Folgende:

Die Abfuhr der feuchten Raumluft muss von Ihnen durch zwei bis dreimal tägliches Stoßlüften von jeweils mindestens 10-minütiger Dauer sichergestellt werden. Hierbei sind die Heizkörper abzustellen und die Fenster ganz zu öffnen, Vorhänge und Gardinen dabei ganz zurückzuschlagen. Berufstätige sollten lüften nach der Rückkehr von der Arbeit, vor der Nachtruhe und am nächsten Tag vor der Arbeitsaufnahme. Bei den vorgenannten Forderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, sodass bei verstärktem Wasserdampfanfall in Ihrer Wohnung aufgrund Ihrer individuellen Nutzung die Lüftungszeiten entsprechend zu erhöhen sind.

Dies ist aktuell der Fall wegen der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus. Aus dem gleichen Grund ist es aktuell zu unterlassen, dass Wäsche in der Wohnung getrocknet wird ! Benutzen Sie die Trockner im Haus für die Allgemeinheit falls Sie keinen eigenen besitzen!

Die bei Erbauung des Hauses erstellte Wärmebedarfsrechnung geht davon aus, dass alle Heizkörper gleichmäßig betrieben werden. Zur Vermeidung von Schimmelschäden ist es deswegen weiter erforderlich, dass nicht einzelne Heizkörper abgestellt werden!